Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

neanderix schrieb am 05.March.2017, 14:01:37 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Es ist zwar nicht die feine englische Art, die der Händler da an den Tag
> legt und er könnte durchaus ein wenig Kulanz zeigen, aber gegen geltendes
> Recht verstößt er nicht.

Doch, meines erachtens verstößt er sehr wohl gegen geltendes Recht.

>
> Die Herstellergarantie ist die eine Sache. Wenn du dir eine OEM-SSD kaufst,
> auf die Samsung zwar eine Garantie gewährt, aber nur gegenüber ihren
> direkten Vertragspartnern und den Endkunden davon ausschließt, hast du
> keine (Hersteller)Garantie, auf die du dich berufen könntest.

Hier schon das erste mal, denn wenn er eine OEM-SSD verkauft, dann hat der das bitte auch so zu kennzeichnen.

> Garantieversprechen stammt ja nicht vom Händler sondern von Samsung, aber
> das galt nicht für dich. Daher ist es das gut Recht des Händlers den
> Garantieantrag abzulehnen, da kein Garantieanspruch besteht.

Nein, ist es nicht, es ist nicht Sache des Händlers über den Garantieanspruch zu befinden, sondern allein Sache des Herstellers, hier Samsung.

Volker
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz