neanderix schrieb am 05.March.2017, 14:01:37 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> Es ist zwar nicht die feine englische Art, die der Händler da an den Tag > legt und er könnte durchaus ein wenig Kulanz zeigen, aber gegen geltendes > Recht verstößt er nicht.
Doch, meines erachtens verstößt er sehr wohl gegen geltendes Recht.
> > Die Herstellergarantie ist die eine Sache. Wenn du dir eine OEM-SSD kaufst, > auf die Samsung zwar eine Garantie gewährt, aber nur gegenüber ihren > direkten Vertragspartnern und den Endkunden davon ausschließt, hast du > keine (Hersteller)Garantie, auf die du dich berufen könntest.
Hier schon das erste mal, denn wenn er eine OEM-SSD verkauft, dann hat der das bitte auch so zu kennzeichnen.
> Garantieversprechen stammt ja nicht vom Händler sondern von Samsung, aber > das galt nicht für dich. Daher ist es das gut Recht des Händlers den > Garantieantrag abzulehnen, da kein Garantieanspruch besteht.
Nein, ist es nicht, es ist nicht Sache des Händlers über den Garantieanspruch zu befinden, sondern allein Sache des Herstellers, hier Samsung.