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neanderix schrieb am 04.March.2017, 19:31:57 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> > "Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei
> > Gefahrübergabe defekt gewesen ist - also praktisch, dass der Sachmangel
> von
> > Anfang an vorlag."
>
> Und wie willste das jetzt noch beweisen? Wenn die Ware bereits bei
> Gefahrenübergang defekt gewesen sein sollte, hätteste ja bereits damals
> reklamiert, oder?

Hackertom muss gar nichts beweisen, da er ja nicht den Händler auf Gewährleistung in die pflicht nehmen will, sondern die Herstellergarantie von Samsung in Anspruch nehmen will.

Volker
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