neanderix schrieb am 04.March.2017, 19:31:57 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> > "Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei > > Gefahrübergabe defekt gewesen ist - also praktisch, dass der Sachmangel > von > > Anfang an vorlag." > > Und wie willste das jetzt noch beweisen? Wenn die Ware bereits bei > Gefahrenübergang defekt gewesen sein sollte, hätteste ja bereits damals > reklamiert, oder?
Hackertom muss gar nichts beweisen, da er ja nicht den Händler auf Gewährleistung in die pflicht nehmen will, sondern die Herstellergarantie von Samsung in Anspruch nehmen will.