Berny schrieb am 04.March.2017, 00:15:03 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechts Frage
> "Nach 6 Monaten muss der Käufer beweisen, dass die Ware bereits bei > Gefahrübergabe defekt gewesen ist - also praktisch, dass der Sachmangel von > Anfang an vorlag."
Und wie willste das jetzt noch beweisen? Wenn die Ware bereits bei Gefahrenübergang defekt gewesen sein sollte, hätteste ja bereits damals reklamiert, oder?