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Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 03.March.2017, 21:05:09 in der Kategorie nt.netz-treff

Verbraucherrechts Frage

> Sprich habe ich da Chancen dem Händler mit dem Anwalt beizukommen und mein
> Garantierecht einzufordern oder gar ganz vom Kauf zurückzutreten?

Der Händler hat mit der Garantie nichts zu tun. Die ist freiwillige Sache des Herstellers.

Der Händler hat mit der Gewährleistung zu tun - die ist gesetzlich vorgeschrieben.
In den ersten 6 Monaten wird davon ausgegangen, daß ein Schaden bereits beim Kauf bestanden hat.
Danach muß der Käufer nachweisen (Beweislast-Umkehr), daß der Schaden bereits beim Kauf vorhanden ist - daß also ein Gewährleistungsfall vorliegt.

> Denn so viel ich gehört bzw. Gelesen habe, ist der Händler in der Pflicht.

Wenn Du nachweisen kannst, daß der Schaden bei Kauf bereits bestand, ja.
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