Karsten Meyer schrieb am 03.March.2017, 19:42:41 in der Kategorie nt.netz-treff
Verbraucherrechtsfrage
Es gilt (ausnahmsweise, höhö) genau, was unser Hausdoc schrieb. Der Händler hat Gewähr zu leisten.
Ich überleg jetzt nur, was wäre, wenn der Händler glaubte, du seiest kein Privatmann sondern ein Geschäftspartner. Für die gilt das Verbraucherschutzrecht ja nicht. Also wenn er das Angebot nur an Geschäftsleute richtete und du dich verstellt hast, könnte es schwierig sein.