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Nachricht aus dem Archiv

MaPa [Gast] schrieb am 02.March.2017, 13:44:20 in der Kategorie verkehr.kfz

Entscheidend sind Zwecke und Absichten.

Hallo Adi
>
> Mord setzt u.a. zwingend voraus: "niedrige Beweggründe" (Eifersucht), die
> gemeingefährliche Waffe (Messer), die ohne zwingenden Grund mitgeführt wird
> und die Tötung (erfolgte).

Aber nach juristischen Verständnis ist der Raser dann ja kein Mörder in diesem Sinne.
Dann ist es eigentlich eine fahrlässige Tötung zumindest versteh ich es so wenn ich dem Link hier glauben kann

netter Gruß von MaPa
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