Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 01.March.2017, 21:23:48 in der Kategorie verkehr.kfz

Schmaler Grat

> Nicht aber für jemanden, der die Oma versehentlich auf der Treppe geschupst
> hat.....

Also, wer eine Oma auf der Straße, am Bahnsteig oder auf der Treppe schubst, macht sich auf Anhieb der "Außerachtlassung der notwendigen Sorgfaltspflicht" schuldig - Sammelbegriff "Fahrlässigkeit":

Was ist eine fahrlässige Tötung? Zur Abgrenzung der Begriffe
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz