RoyMurphy schrieb am 01.March.2017, 21:23:48 in der Kategorie verkehr.kfz
Schmaler Grat
> Nicht aber für jemanden, der die Oma versehentlich auf der Treppe geschupst > hat.....
Also, wer eine Oma auf der Straße, am Bahnsteig oder auf der Treppe schubst, macht sich auf Anhieb der "Außerachtlassung der notwendigen Sorgfaltspflicht" schuldig - Sammelbegriff "Fahrlässigkeit":