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Nachricht aus dem Archiv

Johann schrieb am 01.March.2017, 17:12:41 in der Kategorie verkehr.kfz

Entscheidend sind Zwecke und Absichten.

> Interessant auch, daß der Zweite am Rennen Beteiligte obwohl er denn Unfall
> nicht verursacht hat (somit niemand getötet) verurteilt wurde [...]

Wieso ist das interessant? Die Anklage lautete auf gemeinschaftlichen Mord. Wären zehn weitere am Rennen beteiligt gewesen und hätte man denen ebenfalls Verabredung zur Tat nachgewiesen, dann wären die auch verknackt worden.
Das ist sowas wie Leute verdreschen und einschüchtern. Machst du das alleine, kein Problem, meist standard Körperverletzung oder Nötigung. Machst Du das aber zu mehreren, mindestens zu zweit, dann ist das in 9 von 10 Fällen organisierte Kriminalität, da man sich ja verabredet haben muss.
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