fuchsi schrieb am 01.March.2017, 06:51:25 in der Kategorie verkehr.kfz
Es muss nicht alles durch Politiker verursacht werden.
> Sagen wir mal: Weitgehend getrennt. Bei manchen Bagatellverfahren im > Straßenverkehr ist das meines Wissens nicht ganz so, da werden "Knöllchen" > nicht mehr einzeln von Richtern (Judikative) überprüft, wodurch diese > Aufgabe quasi an den Polizisten (Exekutive) delegiert wird. Wobei ich das > in diesem Fall auch für sinnvoll halte.
Alles was Verwaltungsstrafrecht ist, entscheidet die Polizei bzw. die Bezirkshauptmanschaft (in AT). Erst sobald das Strafgesetzbuch ins Spiel kommt, kommen auch Richter zum Zug.