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Nachricht aus dem Archiv

Manfred H schrieb am 28.February.2017, 15:57:31 in der Kategorie verkehr.kfz

Schmaler Grat

> > Wer mit 160-170 durch die belebte Stadt rast, wohl wissend, dass kein
> > Autofahrer, kein
> > Fussgänger wird ausweichen können, nimmt es billigend in Kauf Menschen
> zu
> > töten.
>
> Das ist nicht zwingend Mord.

hausdoc hat ja hingewiesen:
§ 211
Mord

(1) Der Mörder wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.

(2) Mörder ist, wer

aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen,

heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder

um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken,

einen Menschen tötet.

Wie ist den dann : oder um eine andere Straftat zu ermöglichen

Rumrasen mit 160 zu interpretieren?
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