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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 28.February.2017, 11:52:08 in der Kategorie verkehr.kfz

Den "Hammer" ausgepackt.

Ich glaube nicht, dass dieses Urteil in der Revision hält.

Man kann über (unbelehrbare) Raser und Alkolenker denken wie man will, aber das einem bewussten, vorsätzlichen Mord gleichzusetzen, halte ich nicht für richtig.

Auch dass der 2. Lenker, der ja nicht direkt am Unfall beteiligt war, das gleiche Strafmass ausfasst, lässt sich meiner Meinung nach nicht vereinbahren.
Ja, er hat am Rennen teilgenommen.
Ja, er hat mit 160kmh in der Stadt Leben gefährdet.
Aber nein, er hat nicht direkt Schuld an diesem Todesfall. Zumindest sicherlich nicht in dem Ausmass, wie der Todeslenker.
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