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baeuchlein schrieb am 27.February.2017, 23:01:12 in der Kategorie verkehr.kfz

Schmaler Grat

> Wer mit 160-170 durch die belebte Stadt rast, wohl wissend, dass kein
> Autofahrer, kein
> Fussgänger wird ausweichen können, nimmt es billigend in Kauf Menschen zu
> töten.

Das ist nicht zwingend Mord.

> Genausogut können zwei Personen jeweils mit einer Maschinenpistole in eine
> Menschenmenge schiessen
> um mal zu sehn, wessen Kugeln weiter fliegen.
> Die konnten doch nicht wissen, dass da zufällig Menschen im Weg stehn.

Das ist schon eine Nummer härter. Waffen werden in der Regel dazu gebaut, tödliche Wirkung entfalten zu können, und das ist den meisten Menschen auch bewusst. Autos haben für gewöhnlich nicht diesen Zweck - allerdings auch nicht denjenigen, in der Stadt mit einem Vielfachen der erlaubten Höchstgeschwindigkeit illegale Rennen zu veranstalten ohne Rücksicht auf Passanten.

> Wobei ich denke, dass das Urteil nicht zu halten sein wird.
> Wahrscheinlich wird es auf fahrlässige Tötung hinauslaufen.

Das scheint mir auch das passendere Delikt für die Tötung des Menschen zu sein. Ist allerdings nicht 100% sicher, soweit ich weiß; darum dreht sich ja eine Diskussion: Mord oder Totschlag?

> Hoffentlich mit lebenslangem Entzug der Fahrlizenz.

Ein Entzug der Fahrlizenz erscheint mir auch geboten, denn diese Fahrer haben deutlich bewiesen, dass sie nicht in der Lage sind, ein Fahrzeug zu führen. Ob es ein lebenslanger Entzug sein muss oder auch auf 5-10 Jahre beschränkt sein kann (wobei ich eher für 10 Jahre wäre), das müsste man im Gesetz nachsehen. Und hoffentlich würde diese Strafe nicht automatisch in den Zeitraum fallen, in dem die Schuldigen ggf. im Gefängnis sitzen. Des Weiteren wäre vor Wiedererlangen der Fahrerlaubnis dann zu prüfen, ob die Raser inzwischen die nötige geistige Reife erlangt haben, ein Auto zu fahren. Sonst darf es auch nicht erneut einen Führerschein für sie geben. Ich hoffe, diese Dinge sind dann auch vom Gesetz her möglich.
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