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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 27.February.2017, 18:36:10 in der Kategorie verkehr.kfz

Schmaler Grat

> Ich finde dieses harte Urteil für gerechtfertigt.
>
> Wenn ein paar Vollpfosten meinen, sie müssen ihre Schwanzverlängerung
> ausführen, kann man das auch auf geeigneten Flächen machen.
>
> Wer sowas im öffentlichen Verkehrsraum ohne jegliche Rücksichtnahme tut,
> tut das mit Vorsatz - aus niederem Beweggrund.

Sollte dir jemals eine rechte Partei zusetzen, komm' bloß nicht bei mir heulen.
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