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baeuchlein schrieb am 01.February.2017, 10:21:18 in der Kategorie verkehr.kfz

Sinnlosigkeiten

> > Und da auch ich noch nicht mitbekommen hatte, dass es 2017 diese
> Änderung
> > gibt (erstens: Wo bildet man die Gasse; zweitens: Wann -
> > nämlich schon beim Anhalten am Stauende)...
>
> Nein. Jetzt ist schon bei Schrittgeschwindigkeit eine Rettungsgasse
> zu bilden, nicht erst wenn der Verkehr stockt.

Ah ja, stimmt. Das hatte ich zumindest unzulässig verkürzt.

Wobei auch der jetztige Paragraf wieder nicht ganz stimmig ist. Streng genommen steht in dem von dir verlinkten Gesetzestext nämlich: Entweder wenn der Verkehr stockt, oder aber wenn er still steht. Das scheint aber auch nicht sinnvoll zu sein, denn erstens könnte man sich fragen, wie der Verkehr ganz plötzlich zum Stillstand kommen kann, ohne vorher zu stocken, und zweitens lässt sich bei stehendem Verkehr normalerweise schon keine Rettungsgasse mehr bilden.

> Das ist die zweite wesentliche Änderung in
> § 11, Absatz
> 2, Straßenverkehrsordnung.
>
> Im Video wird behauptet, man dürfe vorhandene Standstreifen nutzen. In
> § 11, Absatz
> 2, Straßenverkehrsordnung steht davon aber nix.  :kratz:

Davon habe ich woanders gelesen, dass es unklar ist, ob man's darf, und auch, wie weit man dann auf den Standstreifen fahren darf.

Na gut, machen wir also wieder völlig unkontrolliert irgendwas, sterben halt wieder Leute dabei.-seufz- (Dieser Satz ist keine Kritik an dir, sondern daran, dass hier wieder mal kein Schwein vernünftig überlegt, wie man das mit der Rettungsgasse nun endlich mal so vorschreibt, dass es sinnvoll ist und demzufolge auch hoffentlich von der Bevölkerung angenommen wird.)
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