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Nachricht aus dem Archiv

Manfred H schrieb am 22.December.2016, 11:51:39 in der Kategorie verkehr.kfz

Geschwindigkeitsvorschriften

> > warum soll das aufgehoben sein
> weil es für den von rechtseinbiegenden ja auch "aufgehoben"
> weil nicht zu sehen ist.
> So die Theorie!!

Hier kommt also das Übel der Diskussion/des Versändnisses.
Wie betrachten den hier die anderen.
- aus der Sicht Vorfahrtstrasse
- aus der Sicht der Seitenstrasse
- aus beiden "Blickwinkeln"


Die auf der Vorfahrtsstrasse haben keine Änderung, sie fahren an der Einmündung vorbei.
http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php
Das kann auf deiner Bundesstrasse auch eine Kreuzung sein.
Deine Bundesstrasse ist die Höherwertige. Damit enden alle anderen (niedrigeren) Strassen. Nur für diese gibt es eine neue Situation.

Und genau hier liegt das Problem bei einer "nicht ausreichenden" Beschilderung wenn von der niedrigeren auf die höherwertige Strasse abgebogen wird. Wenn ich mir aber die Links so durchlese ist eigentlich alle beschrieben.
Sogar die unterschiedigen Urteile für ortskundige und nicht ortskundige Fahrer/innen.

noch ein zusätzlicher Link:
http://koermer-fahrschule.de/faq/strecke.php / ganz unten

Deshalb im ersten Posting von mir die Frage ob der Abbiegende aus der untergeordneten Strasse auch bis dahin überhaupt über 60 beschleunigen kann.
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