ich finde, hier ist der Fall und seine Auflösung verständlich beschrieben.
Zitat:
"Viel interessanter ist aber die Frage, was aus dem Streckenverbot wird, wenn man über die Kreuzung oder Einmündung geradeaus weiterfährt.
In der Verwaltungsvorschrift der StVO wird verlangt, dass in solchen Fällen das Schild wiederholt wird. Was ja auch logisch ist, denn einbiegende Fahrer könnten das Zeichen ja sonst nicht sehen.
Aber jetzt kommt der Hammer: Fehlt diese Wiederholung - aus welchen Gründen auch immer - so darf der Kraftfahrer eben nicht daraus schließen, dass das Streckenverbot gleich aufgehoben sei (das trifft nur für Halt- und Parkverbote zu)
Wichtig:
Kreuzungen heben Streckenverbote nicht auf!"
Dazu kann ich sagen, dass ich hier auf Eiderstedt mehrere solcher Fälle kenne.