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Nachricht aus dem Archiv

Josef.S schrieb am 29.November.2016, 22:06:49 in der Kategorie ot.haushalt

Alufenster Schwitzwasser

> >
> > Hab hier und in der Wohnung wo ich vorher gewohnt hatte so was nicht
> > bekommen
>
>
> Hier hast du Angriffsfläche für Reklamation.
>
> Das Vorlegen des Energieausweises ist bindende Pflicht - nicht erst wenn
> der Mieter 20 x danach fragt.
>
> Der Wert des Energieausweises sollte auch im Mietvertrag dokumentiert
> sein.
>
>
> Was machst du denn wenn du am Jahresende über 2000€ Heizkosten hast?

Dann hab ich ein großes Problem  :-(
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