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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 29.November.2016, 22:02:55 in der Kategorie ot.haushalt

Alufenster Schwitzwasser

>
> Hab hier und in der Wohnung wo ich vorher gewohnt hatte so was nicht
> bekommen


Hier hast du Angriffsfläche für Reklamation.

Das Vorlegen des Energieausweises ist bindende Pflicht - nicht erst wenn der Mieter 20 x danach fragt.

Der Wert des Energieausweises sollte auch im Mietvertrag dokumentiert sein.


Was machst du denn wenn du am Jahresende über 2000€ Heizkosten hast?
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