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Madame Mim schrieb am 24.October.2016, 22:37:06 in der Kategorie nt.netz-treff

@michl

> Der Schaden wird erstmal von der Haftpflichtversicherung des
> Unfallverursachers übernommen. Dafür gibt es ja die Pflicht zum Abschluß
> einer KFZ- Haftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Anwaltskosten und die
> genannten Telefonkosten. Liegt grobe Fahrlässigkeit, wie in diesem Fall
> vor, kann sich die Versicherung das Geld vom Halter bzw. Fahrer
> zurückholen.

Ja so habe ich das auch erlesen.Isofern ist ja nicht der Fahrer die "Ansprechperson" für Quidi,sondern die Versicherung des KFZ.Dann macht eine Klage gegen den Fahrer ja wenig Sinn.Wenn der Idiot allerdings auch für seine Karre keine gültige Versicherung hätte sähe das schlechter aus,denke ich.Ich habe gelesen,das in solchen Fällen die Verkehropferhilfe einspringen würde(?)
LG
Mim
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