michl[Gast] schrieb am 24.October.2016, 17:58:13 in der Kategorie nt.netz-treff
@michl
Der Schaden wird erstmal von der Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernommen. Dafür gibt es ja die Pflicht zum Abschluß einer KFZ- Haftpflichtversicherung. Dazu zählen auch Anwaltskosten und die genannten Telefonkosten. Liegt grobe Fahrlässigkeit, wie in diesem Fall vor, kann sich die Versicherung das Geld vom Halter bzw. Fahrer zurückholen.
Einen Anwalt kann man auch erstmal über eine Rechtsschutzversicherung nehmen. @Quidi ist wie ich gelesen habe, im ADAC. Da müsste auch Rechtsschutz bestehen. Ohne Rechtsanwalt läuft man in diesem Fall hier Gefahr, auf imensen Kosten sitzen zu bleiben.
Ich habe eine, die sogar die beruflichen Verkehrsbelange mit abdeckt. Da bin ich einfach viel zuviel mit dem Auto unterwegs.