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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 23.October.2016, 16:55:45 in der Kategorie nt.netz-treff

@michl

>
> Man kann keine Anzeigen gegen Personen stellen, nur Sachverhalte. Gerne
> kannst Du bei der Anzeige einen Verdacht gegen jemanden äussern aber
> angezeigt wird grundsätzlich nur der Sachverhalt als solcher.




Du hast schon Recht.
Aber es muss ein Strafantrag nach § 303c StGB gestellt werden.

Von allein stellt der sich nicht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Hauptsache wegen Straßenverkehrsgefährdung.


Damit ist längst nicht klar , daß die Geschädigten automatisch entschädigt werden.
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