Hausdoc schrieb am 23.October.2016, 16:55:45 in der Kategorie nt.netz-treff
@michl
> > Man kann keine Anzeigen gegen Personen stellen, nur Sachverhalte. Gerne > kannst Du bei der Anzeige einen Verdacht gegen jemanden äussern aber > angezeigt wird grundsätzlich nur der Sachverhalt als solcher.
Du hast schon Recht.
Aber es muss ein Strafantrag nach § 303c StGB gestellt werden.
Von allein stellt der sich nicht.
Die Staatsanwaltschaft ermittelt in der Hauptsache wegen Straßenverkehrsgefährdung.
Damit ist längst nicht klar , daß die Geschädigten automatisch entschädigt werden.