Quidi schrieb am 23.October.2016, 15:21:31 in der Kategorie nt.netz-treff
@michl
> > Ist im Übrigen durch die Unfallaufnahme der Polizei erfolgt. §315c > > Gefährdung des Straßenverkehrs > > > Jaaa... dann geht das seinen geregelten Weg über sie Staatsanwaltschaft. > - und du bekommst in 1/2 Jahr ein Schreiben in dem dir mitgeteilt wird daß > du leer ausgehst. > > Du musst seperat Strafanzeige gegen den Fahrer stellen ( vorsätzliche > Sachbeschädigung) - nur dann bekommst du ggf auch Geld vom Fahrer.... > > Die Versicherung des Fahrzeughalters wird da nämlich nicht zahlen.