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Nachricht aus dem Archiv

Quidi schrieb am 23.October.2016, 15:21:31 in der Kategorie nt.netz-treff

@michl

> > Ist im Übrigen durch die Unfallaufnahme der Polizei erfolgt. §315c
> > Gefährdung des Straßenverkehrs
>
>
> Jaaa... dann geht das seinen geregelten Weg über sie Staatsanwaltschaft.
> - und du bekommst in 1/2 Jahr ein Schreiben in dem dir mitgeteilt wird daß
> du leer ausgehst.
>
> Du musst seperat Strafanzeige gegen den Fahrer stellen ( vorsätzliche
> Sachbeschädigung) - nur dann bekommst du ggf auch Geld vom Fahrer....
>
> Die Versicherung des Fahrzeughalters wird da nämlich nicht zahlen.

Ok, werds mir mal angucken, Danke für den Tip!
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