Hausdoc schrieb am 23.October.2016, 15:18:29 in der Kategorie nt.netz-treff
@michl
> Ist im Übrigen durch die Unfallaufnahme der Polizei erfolgt. §315c > Gefährdung des Straßenverkehrs
Jaaa... dann geht das seinen geregelten Weg über sie Staatsanwaltschaft. - und du bekommst in 1/2 Jahr ein Schreiben in dem dir mitgeteilt wird daß du leer ausgehst.
Du musst seperat Strafanzeige gegen den Fahrer stellen ( vorsätzliche Sachbeschädigung) - nur dann bekommst du ggf auch Geld vom Fahrer....
Die Versicherung des Fahrzeughalters wird da nämlich nicht zahlen.