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Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 23.October.2016, 15:18:29 in der Kategorie nt.netz-treff

@michl

> Ist im Übrigen durch die Unfallaufnahme der Polizei erfolgt. §315c
> Gefährdung des Straßenverkehrs


Jaaa... dann geht das seinen geregelten Weg über sie Staatsanwaltschaft. - und du bekommst in 1/2 Jahr ein Schreiben in dem dir mitgeteilt wird daß du leer ausgehst.

Du musst seperat Strafanzeige gegen den Fahrer stellen ( vorsätzliche Sachbeschädigung) - nur dann bekommst du ggf auch Geld vom Fahrer....

Die Versicherung des Fahrzeughalters wird da nämlich nicht zahlen.
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