Kleiner Punkt schrieb am 12.October.2016, 16:48:11 in der Kategorie user.foto
was würden wir nur,....
> > ohne die Juristen machen? > > Und noch immer wissen wir nicht, worauf Du eigentlich genau hinaus willst.
Zitat stefan66:
Wenn das Hauptaugenmerk jedoch auf eine Person/Personengruppe zielt, gilt das Recht auf das eigene Bild und die Veröffentlichung bedarf einer Zustimmung.
Vielleicht gehts um die Frage, ab wann das Hauptaugenmerk auf eine Person gerichtet ist und wer das bestimmt?
Da gibts bestimmt Grenzfälle,die der juristische Laie nicht erkennt,fürchte ich