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Nachricht aus dem Archiv

stefan66 schrieb am 12.October.2016, 12:55:05 in der Kategorie user.foto

Personen auf Fotos unkenntlich machen

> Zitat:
> "Rechtliches
> Die Kamera bildet lediglich den sichtbaren, öffentlichen Raum „Am Sande“ in
> Lüneburg ab. Alle zu erkennenden Personen sind gemäß Kunst-Urhebergesetz §
> 23 nur Beiwerk."
>
> Ist das wirklich so einfach?
> Oder wo sind die Haken?

Ich weiß jetzt nicht genau, worauf Du hinaus willst.
Rechtlich ist es wohl so, wenn Du einen öffentlichen Raum fotografierst und das Foto veröffentlichst, müssen dort abgebildete Personen damit leben. Wenn das Hauptaugenmerk jedoch auf eine Person/Personengruppe zielt, gilt das Recht auf das eigene Bild und die Veröffentlichung bedarf einer Zustimmung.

Wo wir gerade bei Lüneburg (ich lebe ja da in der Nähe) sind. In der Lünepost (einer kostenfreien Wochenzeitung) werden in jeder Ausgabe Personen in Alltagsszenen (z.B. in der Fußgängerzone) fotografiert, eingekreist und veröffentlicht. Wer sich erkennt, erhält einen Einkaufsgutschein. Die Lünepost wurde deswegen vom Presserat schon mehrfach abgemahnt. Trotzdem machen sie bis heute damit weiter. Nicht auszudenken, wenn sich neben der eingekreisten Person eine andere Person befindet, mit der man partout nicht zusammen gesehen werden will (Arm in Arm und die Ehefrau sieht das Foto).
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