MudGuard schrieb am 12.September.2016, 22:27:49 in der Kategorie ot.politik
Österreich - Absicht...?
> Bundestag + Bundesrat = Bundesversammlung
und wieder falsch.
Die Bundesversammlung setzt sich zusammen aus den Mitgliedern des Bundestags und einer gleichen Anzahl von Mitgliedern, die von den Länderparlamenten bestimmt werden.
Jedes Bundesland schickt anteilig entsprechend der deutschen Bevölkerung Mitglieder in die Bundesversammlung.
Bei den Nicht-MdB-Mitgliedern der Bundesversammlung finden sich auch Sportler, Künstler, Wissenschaftler, Prominente, nicht nur Politiker.
IIRC ist Voraussetzung für die Mitgliedschaft, daß man auch in den Bundestag gewählt werden könnte (im Wesentlichen: > 18 Jahre, Deutscher).
Ein Mitglied des Bundesrats kann also auch Mitglied der Bundesversammlung sein, muß es aber nicht.
Die Bundesversammlung hat nur den einen Zweck: Wahl des Bundespräsidenten.