> Ich denke, es gibt keinen detaillierten, das sollten die Praktiker vor Ort
> regeln.
Ich denk hier hat bei dir fürs nächste mal ein Lernprozess eingesetzt.
> Die sind beide über 20 Jahre im Geschäft, wer denkt da an solche Fehler.
Ich bin da auch schon jahrzehnte im Geschaft und hab hunderte Bäder gebaut. Es gibt da keinen Standard, daß man hier alles zwischen Tür und Angel vor Ort klärt.
> Ist ja fast so, als wenn ich einem der Durchfall hat, zur Steigerung ein
> Abführmittel verkaufe.
Wenns auf dem Rezept steht kann dir das Egal sein.
Wenn die Handwerker aber kein Rezept (Werkplan) haben , wird es immer Auslegungssache sein.
Fürs nächste Bad:
Werkplan für alle Gewerke (Installateuer, Heizung, Elektriker, Fliesenleger, ggf Fenster/Tür...)
Schriftliche Auftragsbestätigung mit Leistungsumfang (Ausführung lt Werkplan) . Sonst bleibst du wieder auf einem "meinte,könnte, dürfte...." sitzen.
Wurden bei diesem Bad alle verzinkten Leitungen erneuert?
Sowas muss bei einer Badsanierung unbedingt raus!!
Auch das muss schriftlich festgehalten werden.
40 Jahre alte HT Abflussleitungen können hingegen bedenkenlos bleiben
> Im Übrigen hätte der Fliesenleger sehen müssen
Merkst du was??
hätte, könnte, dürfte, müsste, meinte..... Konjunktiv 2 - wie bei Mutti. Da muss sich kein Mensch dran halten
Das sind keine Fakten.