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Nachricht aus dem Archiv

baeuchlein schrieb am 24.July.2016, 14:36:56 in der Kategorie ot.kultur

Vom bösen Erdogan und lupenreinen Demokraten

> > > ist kein "einfaches" Gesetz, kann also nicht mit einfacher Mehrheit im
> > > Landesparlament geändert werden.
> > >
> > > Laut Artikel 123 Absatz 2 HV ist dazu die Mehrheit im Landesparlament
> > und
> > > in einer Volksabstimmung erforderlich.
> > >
> > > Da der betroffene Artikel ohnehin wirkungslos ist, spart man den
> > Aufwand.
> > > Und ob tatsächlich bei der abstimmenden Bevölkerung eine Mehrheit
> > rauskäme
> > > ...

> > Wenn derartige Gründe ausreichen, ein so schwerwiegendes Gesetz nicht
> > endgültig loszuwerden, sollte Deutschland gegenüber anderen Staaten
> nicht
> > mal mehr das Wort "Menschenrechte" in den Mund nehmen.
>
> Was meinst du mit "derartige Gründe"?

Ich hatte v.a. die Mehrheit im Parlament gemeint und auch gedacht, damit sei nur gerade mal eine Stimme mehr als 50% gemeint. Das mit der Volksabstimmung hatte ich irgendwie nur halb mitgekriegt. Und die 2/3-Mehrheit hatte ich gar nicht "auf dem Schirm". Andererseits: Wenn man die eigene Bevölkerung nicht hinter sich hat in Sachen Menschenrechte, sollte man vielleicht mal daran arbeiten, anstatt hierzulande La Paloma zu pfeifen und anderen Staaten zu erzählen, wie's mit Menschenrechten auszusehen hat. Das ist ein Glaubwürdigkeitsproblem. Und da dieses Gesetz doch angeblich eh wirkungslos ist, sollte man doch auch damit für dessen endgültige Streichung aus den Gesetzesvorschriften argumentieren können. Oder wünscht sich hier etwa jemand die Todesstrafe wirkungsvoll zurück?

> Das Problem ist hier, dass sowohl eine 2/3 mehrheit im Parlament, als uach
> in einer Volksabstimmung benötigt werden.
> Und zumindest was letzteres betrifft, hege ich arge Zweifel - nicht wenige
> in meinem Umfeld befürworten die Todesstrafe, ich hingegen lehne sie
> kompromisslos ab.
> Ich würde mich jedenfalls nicht wundern, würde bei einer solchen Befragung
> sich die Mehrheit *gegen* die Streichung des Artikels aussprechen.

Andererseits wäre der Artikel dann ja immer noch unwirksam, d.h. wenn's schiefgeht, wäre es vom Gesetz her immer noch wie heute. Die Politiker, die sowas "anleiern" würden, hätten jedoch womöglich dann Probleme, mit dem Ergebnis umzugehen.

Doch wenn man dann sähe, dass im eigenen Land die Menschen mehrheitlich nicht von der Abschaffung der Todesstrafe überzeugt sind, hätte man zumindest mal wieder eine Baustelle gefunden, die man bearbeiten könnte (und sollte) - bevor es eines Tages irgendein Populist für seine eigenen Zwecke tut. Und natürlich könnte man, wie immer, vor allem Anderen erst mal eine Umfrage auf die Bevölkerung loslassen und dann schauen, was die ergibt. Dann hätten unsere Politiker eben ein nicht im Fokus der Öffentlichkeit liegendes Problem aufgedeckt.

Wenn man hingegen nur, weil das eigene Volk sich nicht uneingeschränkt gegen die Todesstrafe ausspricht, bei sich zuhause gar nicht erst nachfragt oder "Gesetzesleichen" im Keller ausgräbt, aber anderen Ländern vorhält, sie müssten es mit der Todesstrafe so halten, wie man es in Deutschland will, aber schon im eigenen Land nicht 100%ig durchsetzen kann, dann ist das eine Scheinheiligkeit, die ich erbärmlich finde. Da sollte man schon auch mal im eigenen Land Initiativen starten, um solche Gesetzes-Relikte abzuschaffen, zumal sie doch angeblich völlig wirkungslos sind. Notfalls muss man halt die eigene Bevölkerung auch erst mal davon überzeugen, dass die Todesstrafe nicht so eine tolle Idee ist.

Wer das nicht tut, hat meiner Meinung nach das moralische Recht verwirkt, sich derartig über die Todesstrafe in anderen Ländern auszulassen, wie es unsere Beundesregierungen immer wieder tun.
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