Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

MudGuard schrieb am 19.July.2016, 22:56:30 in der Kategorie ot.kultur

Vom bösen Erdogan und lupenreinen Demokraten

> Noch so'n Ding: Soweit ich weiß, steht im hessischen Gesetz immer noch die
> Todesstrafe drin.

In der Hessischen Verfassung, Artikel 21, Absatz 1:

Ist jemand einer strafbaren Handlung für schuldig befunden worden, so können ihm auf Grund der Strafgesetze durch richterliches Urteil die Freiheit und die bürgerlichen Ehrenrechte entzogen oder beschränkt werden. Bei besonders schweren Verbrechen kann er zum Tode verurteilt werden.

Dazu kommt Artikel 153 Absatz 2:

Künftiges Recht der deutschen Republik bricht Landesrecht.

Die Verfassung Hessens ist von 1946, das deutsche Grundgesetz von 1949 ==> die im Artikel 102GG festgelegte Abschaffung der Todesstrafe hebelt Artikel 21 Abs. 1 HV aus.

> Mal sehen, ob da auch jemand so laut blökt wie
> diejenigen, die nun die mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe in der
> Türkei laut anprangern. Sicher, in Hessen gilt da immer noch "Bundesrecht
> bricht Landesrecht", aber wenn es unserer Politik Ernst wäre mit "keine
> Todesstrafe mehr in unserem Umfeld", dann wäre das doch eine ideale
> demonstrative Baustelle: Einfach mal diese Dinge im Gesetz ändern -

ist kein "einfaches" Gesetz, kann also nicht mit einfacher Mehrheit im Landesparlament geändert werden.

Laut Artikel 123 Absatz 2 HV ist dazu die Mehrheit im Landesparlament und in einer Volksabstimmung erforderlich.

Da der betroffene Artikel ohnehin wirkungslos ist, spart man den Aufwand. Und ob tatsächlich bei der abstimmenden Bevölkerung eine Mehrheit rauskäme ...
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz