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Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 01.July.2016, 10:59:58 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

> > Die BG muss meines Wissens immer zahlen, aber sie wird sich die Kosten wohl
> > beim Schadensverursacher holen.
> >
> > "Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer
> > Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft nach § 26 Abs. 1 Nr. 1
> > SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine
> > Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern."
> >
> Quelle
>
> Und das ist der Knackpunkt:
> Per Defnition ist ein Arbeitsunfall, ein Unfall, den ein
> Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet.
>
> Und wenn ich gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoße, riskiere ich immer
> meinen Versicherungsschutz, weil es sich dann nicht mehr um eine
> versicherte Tätigkeit handelt.
> ...

> In der Regel reguliert die BG den Unfall erstmal, holt sich aber dann das
> Geld wieder. Meist bei dem, der sich nicht rechtskonform verhalten hat.

Meine Worte!  :-)

Gruß Karsten
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