Karsten Meyer schrieb am 01.July.2016, 10:59:58 in der Kategorie ot.haushalt
Sorry, aber in vielen Punkten falsch.
> > Die BG muss meines Wissens immer zahlen, aber sie wird sich die Kosten wohl > > beim Schadensverursacher holen. > > > > "Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer > > Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 > > SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine > > Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern." > > > Quelle > > Und das ist der Knackpunkt: > Per Defnition ist ein Arbeitsunfall, ein Unfall, den ein > Versicherter bei einer versicherten Tätigkeit erleidet. > > Und wenn ich gegen Arbeitsschutzbestimmungen verstoße, riskiere ich immer > meinen Versicherungsschutz, weil es sich dann nicht mehr um eine > versicherte Tätigkeit handelt. > ...
> In der Regel reguliert die BG den Unfall erstmal, holt sich aber dann das > Geld wieder. Meist bei dem, der sich nicht rechtskonform verhalten hat.