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Nachricht aus dem Archiv

Tiller schrieb am 27.June.2016, 20:39:10 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

Moin,

> Die drücken sich nämich auch auch überall. Auf Einzelschicksale rücksicht
> nehmen? Niemals.

Das kann ich so nicht bestätigen.
Es werden immer nur die Fälle weitererzählt, bei denen etwas mit der Regulierung nicht geklappt hat. Die auf jeden solcher Fälle kommenden 10 anderen Fälle, in denen alles übernommen worden ist.... da erzählt normalerweise niemand von.
Man darf halt nicht vergessen, es ist eine Unfallversicherung, ergo Versicherung. Und frag mal nach, bei wem die Versicherung nach einem Schaden aus dem oder dem Grund nicht zahlt.

Bei dem von Dir genannten Falle spielt u.U. eine Vorschädigung eine Rolle. Und da ist die BG dann tatsächlich nicht zuständig. Aber da ich da keine Details kenne, keine Ahnung.

Wenn z.B. ein Mitarbeiter beim Durchqueren einer Halle aufgrund eines internistischen Problems zusammenklappt und sich das Bein bricht, ist es kein Arbeitsunfall. Steht er dagegen zum Zeitpunkt seines Zusammenklappens auf einer Leiter, weil er ein Regal einräumt, und bricht sich dann das Bein, ist es ein Arbeitsunfall. Der Zusammenhang zur Tätigkeit muss vorhanden sein.
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