Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Karsten Meyer schrieb am 27.June.2016, 20:03:30 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

> Moin,
>
> > Ich würde die zusätzlich noch darauf hinweisen dass im Falle einer
> > Augenverletzung (wegen nichttragen der SB) die zuständige BG dem Verletzten
> > was husten wird...
> Genau das hört man von mir mind. 50 x am Tag. Den Leuten ist meist nicht
> bewußt, dass es sich bei den BGn um Unfallversicherer handelt. Und haben
> Regeln. Halte ich mich nicht an die Regeln, gibt es im Versicherungfall
> (Arbeitsunfall) kein Geld. Recht einfach.

Zwar trau ich mich kaum  ;-), aber ich glaub, hier darf ich dich korrigieren.

Die BG muss meines Wissens immer zahlen, aber sie wird sich die Kosten wohl beim Schadensverursacher holen.

"Ereignet sich ein Arbeitsunfall oder erkrankt ein Versicherter an einer Berufskrankheit, so muss die Berufsgenossenschaft nach § 26 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII den Gesundheitsschaden beseitigen oder zumindest bessern, seine Verschlimmerung verhüten und seine Folgen mildern." Quelle

Gruß Karsten
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz