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Nachricht aus dem Archiv

Tiller schrieb am 24.June.2016, 19:03:45 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

> Beispiel Chemiebetrieb + Coca Cola.
>
> Da wurde der Betriebsleiter zu einer Geldstrafe verdonnert, weil das
> Personal eine Renigungslösung mit ca 1% Phosphorsäure abgefüllt hatte -
> gänzlichst ohne Schutz- Keine Brille ... keine Handschuhe.
> Da Coca Cola in etwa den selben Phosphorsäuregehalt aufweist , hängt seit
> dem (auch mit aus Protest) im Aufenthaltsraum der Bußgeldbescheid sowie
> eine Arbeitsanweisung, daß man beim Verzehr von Cola zwingend Schutzbrille
> und Handschuhe tragen muss.

Auch auf die Gefahr hin, dass ich hier den Besserwisser raushängen lasse:
aber meines Wissens, ist Phosphorsäure (i.d.R. 85%ig) in Cola mit etwa 0,05 Vol% enthalten, also weiter unter der Konzentration 1%iger Phosphorsäure.
Letztgenannte kann übrigens schon Hautreizungen verursachen. Daher sind entsprechende Schutzmaßnahmen notwendig, siehe GESTIS (Gefahrstoffdatenbank).

Wenn der Betriebsleiter ne Geldstrafe bekommen hat, dann nur, weil er entweder bereits mehrfach aufgefordert worden ist, entsprechende Schutzmaßnahmen zu ergreifen oder weil es zu einer Verletzung gekommen ist. Ich denke eher Ersteres. Meine Erfahrung: bis im Arbeitsschutz mal nen Bußgeld verhängt wird, muss der Verantwortliceh schon echt wiederholt oder vorsätzlich Bockmist gebaut haben.

Das er den Wisch aufgehängt hat, finde ich im Prinzip gut, denn es sensibilisiert die Leute doch, wenn sie wissen: Oha, dass kann mich was Kosten. Das zu kombinieren mit dem Hinweis, dass beim Cola- Trinken PSA (persönliche Schutzausrüstung) zu tragen ist, mag ja witzig sein, nimmt aber dem Bußgeld jeden Lerneffekt. Ich bin leider sehr oft mit Arbeitsunfällen durch fehlende Einsicht in Arbeitsschutzmaßnahmen konfrontiert.
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