Hausdoc schrieb am 24.June.2016, 15:55:05 in der Kategorie ot.haushalt
Sorry, aber in vielen Punkten falsch.
> Schönes Beispiel ist der Umgang mit Gefahrstoffen. > Bei einem Betrieb mit Küchenzeile im Sozialbereich steht ein > Geschirrspüler. > Ich: Wo ist denn die Schutzbrille? > Er: Schutzbrille? > Ich: Ja. Schau mal auf das Etikett des Klarspülers. Da ist ein > Gefahrstoffsymbol drauf! Atzend! > Er: Oh! > Ich: Klar, im Privaten kommt keiner auf die Idee, beim Nachfüllen ne > Schutzbrille aufzusetzen. Aber bei der Arbeit befinden wir uns hier im > Bereich des gewerblichen Umgangs mit Gefahrstoffen, also gilt das > Gefahrstoffrecht mit Allem und daher ist beim Umgang geeignete persönliche > Schutzausrüstung zu tragen, hier also ne Schutzbrille. > Er: Ohh. Okaaay?!?!?! > Ich: Sorry, ich weiß. Auch ich habe manchmal bedenken, noch ernst genommen > zu werden. Aber wenn ich nicht umfassend auf die Rechtslage hinweise, mache > ich meinen Job nicht gut. Und letztendlich kann er ja immer noch selber > entscheiden, ob er es macht oder nicht und muss dann aber im Falle einer > Augenverletzung die Veranwortung auf sich nehmen.
Beispiel Chemiebetrieb + Coca Cola.
Da wurde der Betriebsleiter zu einer Geldstrafe verdonnert, weil das Personal eine Renigungslösung mit ca 1% Phosphorsäure abgefüllt hatte - gänzlichst ohne Schutz- Keine Brille ... keine Handschuhe.
Da Coca Cola in etwa den selben Phosphorsäuregehalt aufweist , hängt seit dem (auch mit aus Protest) im Aufenthaltsraum der Bußgeldbescheid sowie eine Arbeitsanweisung, daß man beim Verzehr von Cola zwingend Schutzbrille und Handschuhe tragen muss.