Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche

Nachricht aus dem Archiv

Hausdoc schrieb am 24.June.2016, 15:55:05 in der Kategorie ot.haushalt

Sorry, aber in vielen Punkten falsch.

> Schönes Beispiel ist der Umgang mit Gefahrstoffen.
> Bei einem Betrieb mit Küchenzeile im Sozialbereich steht ein
> Geschirrspüler.
> Ich: Wo ist denn die Schutzbrille?
> Er: Schutzbrille?
> Ich: Ja. Schau mal auf das Etikett des Klarspülers. Da ist ein
> Gefahrstoffsymbol drauf! Atzend!
> Er: Oh!
> Ich: Klar, im Privaten kommt keiner auf die Idee, beim Nachfüllen ne
> Schutzbrille aufzusetzen. Aber bei der Arbeit befinden wir uns hier im
> Bereich des gewerblichen Umgangs mit Gefahrstoffen, also gilt das
> Gefahrstoffrecht mit Allem und daher ist beim Umgang geeignete persönliche
> Schutzausrüstung zu tragen, hier also ne Schutzbrille.
> Er: Ohh. Okaaay?!?!?!
> Ich: Sorry, ich weiß. Auch ich habe manchmal bedenken, noch ernst genommen
> zu werden. Aber wenn ich nicht umfassend auf die Rechtslage hinweise, mache
> ich meinen Job nicht gut. Und letztendlich kann er ja immer noch selber
> entscheiden, ob er es macht oder nicht und muss dann aber im Falle einer
> Augenverletzung die Veranwortung auf sich nehmen.



Beispiel Chemiebetrieb + Coca Cola.

Da wurde der Betriebsleiter zu einer Geldstrafe verdonnert, weil das Personal eine Renigungslösung mit ca 1% Phosphorsäure abgefüllt hatte - gänzlichst ohne Schutz- Keine Brille ... keine Handschuhe.
Da Coca Cola in etwa den selben Phosphorsäuregehalt aufweist , hängt seit dem (auch mit aus Protest) im Aufenthaltsraum der Bußgeldbescheid sowie eine Arbeitsanweisung, daß man beim Verzehr von Cola zwingend Schutzbrille und Handschuhe tragen muss.
Archiv
Ansicht:   
Suche   erweiterte Suche
Auf unserer Web-Seite werden Cookies eingesetzt, um diverse Funktionalitäten zu gewährleisten. Hier erfährst du alles zum Datenschutz