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Nachricht aus dem Archiv

Rick ohne PW schrieb am 24.June.2016, 09:38:48 in der Kategorie ot.haushalt

Etwas OT

> Diejenigen, die mit Ja geantwortet haben, werden ihre Meinung jetzt
> ändern.
>
> Habt ihr mitbekommen, daß für Aufzüge eine neue BetrSichV gibt?
>
> Die "Vorzüge" im Kurzen
> 1. Aufzüge müssen nicht mehr von TÜV oder anderen Prüforganisationen
> geprüft werden.(jahrzehntelang war das Pflicht) Es obligt dem
> Betreiber/Besitzer ob er prüfen lässt . Bisher gabs die Plakette im
> Fahrkorb nur bei mängelfreier Anlage.
> Wenn er prüfen lässt, machen dies die Prüforganisationen und bringen auch
> einen Aufkleber im Fahrkorb an und fertigen einen Prüfbericht. Das besagt
> aber nicht, daß der Aufzug mängelfrei ist

Wie jetzt?
Früher(tm) prüfte der TÜV und klebte den Aufkleber nur dran, wenn Fahrstuhl mängelfrei.
Heute prüft der TÜV ( auf Anfrage/im Auftrag des Betreibers/Besitzers ) und klebt generell die Plakette dran, Zustand egal?
Dann würde sich IMHO der Zeitraum, in dem ein Aufzug Mängel haben kann, um eine kurze Zeitspanne verlängern. TÜV-Prüfungen, egal bei welchem Gerät, spiegeln doch nur und ausschließlich den Ist-Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung wieder. Wenn man Montag´s vom TÜV ohne Probleme die Plakette für´s Auto bekam und einen Tag später mit versagenden Bremsen vor die Wand rauscht kann keiner den TÜV verantwortlich machen. Oder? TÜV und co. werden IMHO an vielen Stellen überschätzt.

.......
>
> Reparaturen (auch Sicherheitsrelevante ) müssen nicht mehr durchgeführt
> werden, wenn der Betreiber dies für unwichtig hält (O-Text:
> Instandhaltungsmaßnahmen sind unter Berücksichtigung von Art und Intensität
> der Nutzung der Anlage durchzuführen.)

Siehe oben. Für einen dreimal im Jahr genutzten Lastenaufzug jedes Jahr den TÜV anrollen lassen zu müssen ist mMn genauso blödsinnig wie bei einem 300x am Tag genutzten zu glauben, er wäre sicher, nur weil der TÜV gestern da war. Und solange das "Wartungs-/Aufsichtspersonal" für Fahrstühle etc.pp. in
9 von 10 Fällen im günstigsten Fall nur "fachfremd" ist werden Mängel kaum erkannt werden.
Nicht jeder "Facility Manager" kann an Hand von Einlaufspuren an Umlenkrollen auf den Verschleißgrad von Kranseilen schließen, schon garnicht bei floristisch geprägter Vorbildung.
Also, was ändert sich da jetzt an der bisherigen Praxis?

>
>
> Bei (teilweise) gewerblicher Nutzung des Aufzuges überprüft künftig das
> Gewerbeaufsichtsamt , ob die Aufzugsanlage von einer Prüforganisationen
> überprüft wurde ( Der Aufzug muss deswegen noch lange nicht betriebssicher
> sein)
> Das Gewerbeaufsichtsamt überprüft auch ob notwendige
> Konformitätserklärungen vorliegen. Das wars.

Darf das Amt bei fehlender Plakette dann den TÜV losschicken? Wollte jetzt nich googlen.

mMn ändert sich, nach deinen Ausführungen, doch einzig, daß TÜV und Dekra und co. ein Teil ihrer sicheren Pfründe quasi weggenommen wurden. OK, zumindest teilweise auf Kosten der Sicherheit. Oder zumindest auf Kosten eines "sicheren Gefühls".
TÜV und co. werden, s.o., mMn oftmals überschätzt. Wenn dem TÜV-Prüfer z.B. auffällt, daß am Hauptschalter für nen Schwenkkran das "An-Aus"-Piktogramm verdreht ist, so heißt das doch noch lange nicht, daß er auch die 2 gebrochenen Schrauben am Sockel gesehen hat, oder?

>
>
> Jetzt haben wir künftig absolut sichere und gut gewartere Aufzüge! :gaga:
>  :crying:

Wartung kostet. Geld und Nerven. Ich bin Instandhalter in ner Automobil-Bude und weiß wovon ich rede.
Solange nur BWLer am Ruder sitzen und auf den kurzfristigen ( und kurzfristigsten! ) Gewinn/Verlust schielen.....
Da kannst du 100x beteuern, daß eine anständig ausgeführte Wartung ( MIT Austausch diverser Verschleißteile ) am Ende Kosten spart. Der Begriff "am Ende" ist für jeden BWLer zu weit weg und nicht greifbar. Daß 100,- eingesparte Euronen am 01. des Monats am 25. für 10.000,- Euronen Schaden sorgen können, wie willst du das nem BWLer erklären? Die kommen doch alle aus Köln:
" Et hätt noch emmer joot jejange."
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