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Nachricht aus dem Archiv

Adi G. schrieb am 20.June.2016, 18:42:30 in der Kategorie ot.kultur

Hooligans, Wasserwerfer und die Folgen

> > Wir vergleichen hier Äpfel mit Rosinen,mein lieber, bei Straftaten
> > greift das Polizeirecht sofort!
>
> Es ist ja nicht nur eine Rechtsfrage. Gerade bei Stuttgart 21 gab es
> jemanden, der wohl nicht zu gewaltbereiten Demonstranten gehörte und beim
> Wasserwerfereinsatz fast oder ganz blind wurde. Ging eine Zeit lang immer
> wieder durch die Medien. Insofern ist das nicht so einfach, selbst mit
> solchen "Waffen".
Nein, einfach machen sollte es sich die Polizeileitung nicht. Aber
wer nach einer Megaphon-Durchsage und genügend Zeit zum Abzug immer
noch gewaltbereit ist, den kann mw der harte Strahl des WW treffen
(Nein möglichst nicht ins Auge).

LG

Adi
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