> > > Einfach mal googlen: "motive der hooligans" (oder Eigengebräu). Dann
> > > erscheint an Nr. 1 z.B.:
>
> > Kalt abduschen!
>
> Ist leider kontraproduktiv! Vgl. S21 Wasserwerfereinsatz mit zahlreichen
> Verletzten unter Demonstranten, die zwar in beängstigender Masse, jedoch
> wenig militant der mappusbefehligten Polizeigewalt gegenüberstanden.
mit Schaum. Der Strahl ist doch bestimmt regulierBAR
> Stuttgart
> 21 – Wasserwerfer
UND:
Also seien die per Lautsprecherdurchsagen erteilten Platzverweise gegen die Wasserwerfer blockierenden Demonstranten ebenfalls nicht rechtens gewesen. Die Versammlung hätte ausdrücklich und wirksam von der Stadt aufgelöst werden müssen. Erst dann hätte das Polizeirecht gegriffen. Und erst dann hätte die Polizei unmittelbaren Zwang – Pfefferspray und Wasserwerfer – einsetzen dürfen.
Wir vergleichen hier Äpfel mit Rosinen,mein lieber, bei Straftaten
greift das Polizeirecht sofort!
LG
Adi