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#370472 Eine Teil-Antwort (web.net)

verfaßt von baeuchlein, 03.09.2014, 19:15:58

> Wie ist das eigentlich - MÜSSEN TV und Radiosender der Öffentlich
> Rechtlichen Rundfunkgruppe (ARD, ZDF, Deutschlandfunk etc) ihre Beiträge
> auch über ihre Mediatheken zugänglich machen oder ist das komplett
> freiwillig?

Das ist wohl kein "Muss", sonst wären die Läden schon längst dicht. Ich kenne da gar keinen dieser Sender, der ein auch nur annähernd vollständiges Angebot in seiner Mediathek hätte.

> Speziell würde mich interessieren, ob und wie lange Radiobeiträge
> nachhörbar (nicht downloadbar im Sinne von Podcast) sein könnenmüssen?

Gute Frage. Mir ist von einem Unterschied zwischen Nachhören und Downloaden in der Praxis nichts bekannt. Normalerweise bieten die Radiosender die Sendungen sieben Tage lang zum Download oder Nachhören an. Bei mehrteiligen Sendungen kann es auch sein, dass alle Teile bis sieben Tage nach der Ausstrahlung des letzten Teils verfügbar sind. Mehr als sieben Tage ist meines Wissens seit einiger Zeit den Sendern nicht erlaubt, irgendwo und irgendwann (kann aber lange her sein) hörte ich auch mal was von vier Wochen.

Manche Sendungen sind auch nur teilweise download- bzw. nachhörbar. Insbesondere wenn eine "Informationssendung" durch Musik unterbrochen wird, wird oft die Musik herausgeschnibbelt, weil der Sender sonst dafür extra Lizenzzahlungen zu leisten hätte.

Fazit: In der Praxis gibt's meistens nur einige der Sendungen in der Mediathek, und meistens eine Woche lang. Darauf muss der Kunde sich einstellen, wie man das immer so schön sagt. Die exakten rechtlichen Rahmenbedingungen kenne ich nicht.

 

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