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copilot schrieb am 28.June.2013, 08:29:06 in der Kategorie web.socialnet

Heute wird ein Fass, äh. Piccolo, aufgemacht: - Nachtrag:

> > > > > Von ihr werden jedoch die Rentenansprüche aus Deiner damaligen
> Zeit
> > > > > abgezogen.
> > >
> > > > Aber für diese Rentenansprüche aus der damaligen Zeit = Zeit als
> > > > Angestellte habe ich doch in die Rentenkasse [richtiger:
> > > Rentenversicherung] eingezahlt.
> > >
> > > ... und damit Rentenansprüche erworben, welche Dir dann ab dem 65.(?)
> > > ausgezahlt werden als Altersrente.
> >
> > Und was meinst Du nun damit "Von ihr werden jedoch die
> Rentenansprüche aus
> > Deiner damaligen Zeit abgezogen."?
>
> Von der Pension.

*kopfschüttelnd*ratlos*
Ich verstehe das immer noch nicht.
fiktives Rechenbeispiel:
Gesamtarbeitszeit 49 Jahre (von 18 bis 67)
Davon Angestellte 14 Jahre, Beamte 35 Jahre
also Rente für 14 Jahre, Pension für 35 Jahre
insgesamt Alterseinkünfte für 49 Jahre Arbeitszeit

Wenn jetzt die Rente von der Pension abgezogen wird
Rente für 14 Jahre, Pension für 21 Jahre
insgesamt Alterseinkünfte für 35 Jahre

Und was ist mit den restlichen 14 Jahren, für die gibt es nichts?
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