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#330800 Miet-Fahrrad Haftung bei Schäden/Unfällen (verkehr.zweirad)

verfaßt von Jodok, 24.01.2013, 08:12:05
(editiert von Jodok, 24.01.2013, 08:25:41)

Hallo Sabine

Ich kenne die Regelung in Deutschland zwar nicht, vermute aber, dass in einem solchen Fall grundsätzlich erst mal der Unfallversicherer der verletzten Person zum Zuge kommt. Bei Verschulden des Fahrradvermieters ist ein anschliessender Rückgriff auf diesen denkbar.

In Deinem geschilderten Fall, wo im Ferienhaus auch die vorhandenen Fahrräder von den Mietern benützt werden konnten, werden die Anforderungen an den Unterhalt vermutlich kleiner sein als bei einem professionellen Fahrradvermieter (z.B. Fahrradgeschäft). Ausserdem liegt ja hier eine vertragliche Regelung vor, die den Mieter verpflichtet, die Fahrräder vor dem Gebrauch zu prüfen.

Hier noch ein Link zu einem Fall, in dem vom Gericht eine Haftung des Fahrradvermieters verneint wurde, da eine eindeutige Regelung im Mietvertrag getroffen wurde.

EDIT: Hier noch ein zusätzlicher Link zum Thema: Klick!

Gruss

Dieter

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Und wenn wir, seine Enkel, zu ihm kamen, fragte er nicht: “Wieviel gibt zwei mal sieben”, oder: “Wie heißt die Hauptstadt von Island”, sondern: “Wie schreibt man Jodok?” Jodok schreibt man mit einem langen J und ohne CK, und das Schlimme an Jodok waren die beiden O. Man konnte sie nicht mehr hören, den ganzen Tag in der Stube des Großvaters die O von Joodook. (Peter Bichsel: "Jodok lässt grüssen").

 

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