Hausdoc schrieb am 13.May.2012, 20:03:54 in der Kategorie ot.haushalt
Neuer Herd
Hat die Küche ein Fenster?
Ich nehm an du meinst einen 4 flammigen Herd mir einer Nennleistung kleiner 11 KW
Zitat DVGW: ( das was der Kaminkehrer also auch vorschreibt.)
8.2.1.1 Allgemeines
Die Aufstellung von Gasgeräten Art A ist nur zulässig, wenn die Abgase durch einen sicheren Luftwechsel im Aufstellraum ohne Gefährdung und unzumutbare Belästigungen ins Freie geführt werden. Dies gilt insbesondere bei Erfüllung folgender Anforderungen als nachgewiesen:
Für die Gasgeräte Art A (Gas-Haushalts-Kochgeräte, Gas-Durchlaufwasserheizer und Gas-Raumheizer) genügt es, wenn sichergestellt ist, dass
1. durch maschinelle Lüftungsanlagen während des Betriebs der Gasgeräte ein Luftvolumenstrom von mindestens 30 m3/h je kW Gesamtnennleistung aus dem Aufstellraum ins Freie abgeführt wird
oder
2. besondere Sicherheitseinrichtungen verhindern, dass die Kohlenmonoxid-Konzentration in den Aufstellräumen einen Wert von 30 ppm überschreitet.
8.2.1.2 Zusätzliche Einzelregelung für Gas-Haushalts-Kochgeräte bis 11 kW
Für Gas-Haushalts-Kochgeräte mit einer Nennbelastung bis 11 kW genügt es, wenn der Aufstellraum einen Rauminhalt von mehr als 15 m3 [25] aufweist und mindestens eine Tür ins Freie oder ein Fenster hat, das geöffnet werden kann.
Ich würde in jedem Fall einen Gasherd mit Elektrobackrohr nehmen.
Noch ein Hinweis:
Dunstanzüge und Hängeschränke müssen min 75 cm über/ neben dem Kochfeld montiert werden. Das Maß gilt ab OK Guß-Topfträger
Die Gassteckdose muss eine thermische Sicherung beinhalten.