Hallo Reisende,
kommt ihr jüngst nach Tübingen-Unterjesingen, dürft ihr das kürzeste Überholverbot beachten, ein besonders \"gelungener Schwabenstreich\" der hiesigen Straßenverwaltung:
(Archivposting - keine Anzeige)
So werden bei uns Schlaglöcher und andere \"langsame\" Hindernisse vor dem Überholtwerden geschützt!
Quelle: Südwestpresse Schwäbisches Tagblatt v. 27.07.2010, S. 22.