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Nachricht aus dem Archiv

RoyMurphy schrieb am 27.July.2010, 17:00:34 in der Kategorie verkehr.reise

Das kürzeste Überholverbot?

Hallo Reisende,

kommt ihr jüngst nach Tübingen-Unterjesingen, dürft ihr das kürzeste Überholverbot beachten, ein besonders \"gelungener Schwabenstreich\" der hiesigen Straßenverwaltung:

(Archivposting - keine Anzeige)

So werden bei uns Schlaglöcher und andere \"langsame\" Hindernisse vor dem Überholtwerden geschützt!

Quelle: Südwestpresse Schwäbisches Tagblatt v. 27.07.2010, S. 22.
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