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#221332 Nicht nötig! (verkehr.zweirad)

verfaßt von Pixel64 zur Homepage von Pixel64, Leonberg, 07.07.2010, 23:20:36

Hallo,

> Ein Autofahrer beim TÜV müsste Vergleichbares (z.B. verblichene orange
> Blinkerglühlampen in weißen Blinkergläsern) ohne weitere Kosten und ohne
> Wiedervorführung nachbessern.

Das stimmt so nicht! Angenommen ein solcher Autofahrer wird kontrolliert - dann bekommt er einen Mängelbericht(das ist ein Zettel, auf welchem draufsteht, was momentan nicht passt). Dann muss er den Mangel beheben und bei einer Polizeiwache bestätigen lassen, dass der Mangel behoben ist.
Ob dieser Mangel dann auch noch kostenpflichtig verwarnt werden kann, steht im Tatbestandskatalog und die kostenpflichtige Verwarnung wird nach Ermessen erfolgen.

> Jemand, der ein verschmutztes Fahrrad (das kommt ja mal vor)
> sicherheitstechnisch beanstandet, tut richtig damit. Das Abkassieren ist
> grenzwertige Abzocke. Die sofortige Behebung mit einem Tempotaschentuch
> oder einer Socke (fährt man halt ohne weiter) wäre eine erzieherische
> Maßnahme. Die Wiedervorführung schließlich ist radfahrerfeindlich. Fährt
> man halt Auto, den Global Winnern (Mineralölindustrie und Kfz) soll es ja
> recht sein oder gar RECHTER.

Quatsch! Ist der Mangel vor Ort behoben(durch das Säubern mittels Socke oder Taschentuch), wird der Mängelbericht zerrissen - weil erledigt und es erfolgt maximal eine kostenpflichtige Verwarnung, wenn man sich entsprechend(uneinsichtig beispielsweise) verhält(da sich diese Verstöße vermutlich immer im Bereich der \"geringfügigen\" Ordnungswidrigkeiten bewegen und diese somit noch nach dem Opportunitätsprinzip entschieden werden können).

> Aufgrund des Vergleiches Auto vs. Fahrrad kann ich nur nachlegen: An die
> Wand stellen sollte man solche Arschlöcher! Oder zumindest an den Pranger
> und klar formulieren, was für ein Schadwesen sie dort treiben gegenüber dem
> Bürger.

\"Die\" haben das Gesetz und die entsprechenden Vorschriften aber nicht erfunden und zum Rest gebe ich mal keine Antwort - das war wohl zu einer recht hitzigen Zeit geschrieben worden... oO

> P.S.: Bezüglich sonstiger Verstösse bin ich keineswegs
> radfahrerfreundlich, sondern eher für schärfere und konsequentere Ahndung.
> Aber das hat doch nun keinen gefährdet. Bei völliger Dunkelheit leuchten
> auch verschmutzte Reflektoren etwas.

Ich denke, dass man da immer noch die Umstände des Einzelfalls einbeziehen müsste und das geht so m.E. nicht! Fakt ist, dass selbst solche Dinge geregelt sind und es dafür Handlungsrichtlinien gibt(bzw. die ganz normale Prüfung des \"Ermessens\"/\"Verhältnismäßigkeit\" in der rechtlichen Prüfung einer Maßnahme). Wenn sich da einer entsprechend verhält - warum sollte derjenige dann nicht auch mal erfahren, warum es solche Vorschriften gibt? Ansonsten könnten wir gleich mal grundsätzlich den Sinn unseres Rechts-Systems diskutieren.
M.E. bewegen wir uns da in einem Gebiet, in welchem noch nach \"Einschätzung\" geregelt werden kann(s.o. \"Opportunitätsprinzip\") und wenn da so entschieden wird, dann wird schon auch etwas vorgefallen sein.

Gruß,
Marc

 

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