> na da bin ich also doch nicht der Einzige, den diese Frage beschäftigt...
Nö. Und irgendwer außer uns findet das Thema auch wichtig -
ich habe diesen Thread nämlich nicht \"oben angepinnt\", das muss still & heimlich ein Admin gemacht haben.
> Deine \"Kleinzitatregelung\" trifft meiner Meinung nach auch ohne Klimmzüge
> - denn auch das Rätselraten ist sicherlich als eine \"geistige
> Auseinandersetzung\" zu verstehen.
> Problematisch wird es allerdings dadurch, dass zu solchen Kleinzitaten im
> Urheberrecht zwingend Quellenangaben gehören...
Ist beides nicht so ganz sauber. Wir setzen uns beim Rätsel ja nicht direkt mit dem Inhalt des Werkes auseinander, erst mal versuchen wir nur, das Werk zu erraten. Und das mit den Quellenangaben stimmt schon, daher sage ich: Auflösung deutlich sichtbar platzieren, so dass klar ist, dass zumindest nach kurzer Zeit eine Quellenangabe kommt.
Dennoch: Wer es unbedingt will, wird bestimmt beide Dinge juristisch angreifen können. Sollte das jemals passieren, wäre das Rätsel auf jeden Fall erledigt. Man kann fast nur hoffen, dass jeder, der mit dem Gedanken ans Urheberrecht hierbei schwanger geht, auch bedenkt, dass das in der Regel kostenlose Werbung für das jeweilige Buch darstellt, und dass nie das vollständige Buch veröffentlicht wird. Wie Pixel64 woanders schon sagte: Bei Foren steht man da immer mit einem Bein im Grab (oder so ähnlich).
> Ich glaube, das Sätzchen, dass Du in Deinem Buch gelesen hast ist völlig
> irrelevant, weil es ja nur das wiedergibt, was das Urheberrecht bestimmt.
Nein, so ist es eben nicht. In diesem Sätzchen stehen zum Beispiel nicht die Ausnahmen drin, wie eben diese Zitate. Aber immerhin wird dort konkret auf das Urheberrecht Bezug genommen, da kann man noch
vermuten, dass auch die Ausnahmen \"mit drin\" sind. Außerdem bin ich bei juristischen Formulierungen immer recht vorsichtig, was eine \"völlige Irrelevanz\" angeht. Wenn man sich da irrt, haben sie einen schnell bei den *iern.
In einem anderen Buch, was ich mal über\'s Buchrätsel kennengelernt habe, stand hingegen:
\"... Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil des Werkes darf in irgendeiner Form (durch Fotografie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) ohne schriftliche Genehmigung des Verlages reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.\"
Hier ist nun
kein Bezug zum Urheberrecht mehr drin. Ich habe woanders als bei irights.info auch Aussagen gelesen, nach denen zusätzlich zum Urheberrechtsschutz durch\'s Urheberrechts-Gesetz auch noch etwaige weitere Bedingungen des Autors sowie des Verlags gelten. Wenn
das stimmt, wäre ein Zitat aus diesem Buch nur nach schriftlicher Genehmigung möglich, und damit basta. So jedenfalls sehe ich als rechtlicher Laie es.
Klar, vielleicht wäre so eine Passage juristisch nicht haltbar. Ich
vermute das sogar. Aber das müsste der Forumsbetreiber hier dann erst mal gerichtlich klären lassen, und das kostet Geld. Da käm\' Freude auf, wenn wir Forumsbenutzer das sehenden Auges hinnähmen.
Von daher bleibe ich bis auf Weiteres erst mal auf der sicheren Seite und benutze nur Bücher, die keinerlei solche Passagen vorne drin stehen haben.
> Vielleicht macht es Sinn mal stichprobenweise die Juristereiabteilungen
> von 3-4 Verlagen anzuschreiben und um eine Meinung zu bitten. Bringt
> allerdings immer die Gefahr mit sich, \"schlafende Hunde\" zu wecken.
Und ausgerechnet die zweite, in diesem Beitrag hier zitierte Formulierung ist aus einem Buch, was hier mal erraten wurde. Das wäre auf jeden Fall ein Kandidat für den \"schlafenden Hund\".
Mal schauen. Derzeit habe ich eh keine Zeit dafür, das muss warten...