Carsten Wallner schrieb am 21.June.2010, 21:44:00 in der Kategorie nt.games
Buchrätsel und Urheberrecht
Hi,
na da bin ich also doch nicht der Einzige, den diese Frage beschäftigt... habe ein paar Stunden vor Deinem Posting mal (im Bezug auf den Urheberrechtsthread) bei Pixel64 genau das nachgefragt - da noch keine Antwort gekommen ist, können wir das ja doch in den offenen Bereich verlagern.
Deine \"Kleinzitatregelung\" trifft meiner Meinung nach auch ohne Klimmzüge - denn auch das Rätselraten ist sicherlich als eine \"geistige Auseinandersetzung\" zu verstehen.
Problematisch wird es allerdings dadurch, dass zu solchen Kleinzitaten im Urheberrecht zwingend Quellenangaben gehören...
Ich glaube, das Sätzchen, dass Du in Deinem Buch gelesen hast ist völlig irrelevant, weil es ja nur das wiedergibt, was das Urheberrecht bestimmt. Dieser Satz gilt sowieso für jedes Buch, egal ob es als Satz drin steht oder nicht! Gilt sogar für den Beitrag den ich mir hier gerade zusammenstümpere - er ist als mein geistiges Gut geschützt und darf nicht vervielfältigt werden etc - egal ob ich das nun dazuschreibe oder nicht. (Meines Wissens ist die einzige Ausnahme: Der Inhaber der Rechte verzichtet ausdrücklich auf diese - gibt sein Werk also Frei.)
Grundsätzlich könnte man sagen, ein solchen Bücherrätsel ist immer auch Werbung für das Buch, damit dürfte ein Interesse an einer \"Verfolgung\" gering sein. Andererseits waren oft genug Titel dabei, bei denen der Rätselsteller klar machte, dass er von dem Buch entteuscht war.
Vielleicht macht es Sinn mal stichprobenweise die Juristereiabteilungen von 3-4 Verlagen anzuschreiben und um eine Meinung zu bitten. Bringt allerdings immer die Gefahr mit sich, \"schlafende Hunde\" zu wecken.