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Nachricht aus dem Archiv

Josef.S schrieb am 11.February.2010, 08:13:06 in der Kategorie nt.netz-treff

Vertrauen

> In § 23 stehen dann noch die Ausnahmen, u. a.:
>
> 2. Bilder, auf denen die Personen nur als Beiwerk neben einer Landschaft
> oder sonstigen Örtlichkeit erscheinen;
> 3. Bilder von Versammlungen, Aufzügen und ähnlichen Vorgängen, an denen
> die dargestellten Personen teilgenommen haben;

Warum finde ich das nicht?

geb mir mal einen link Danke


EDIT............. Hat sich erledigt
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