Hi,
> ich bastel, wie einige hier schon wissen, an einer kleinen Website mit
> Übersicht über Motorradwerkstätten in meiner Umgebung. Dabei will ich jeder
> Werkstatt eine eigene
> Seite mit
> Informationen einrichten, auf der man Öffnungszeiten, Serviceleistungen
> etc. ansehen kann. Diese Infos möchte ich in den nächsten Tagen per
> Fragebogen von den Werkstätten erfragen.
> Es ist aber noch Platz für ein Firmenlogo und etwas Text vorhanden.
> Deshalb möchte ich den Werkstätten anbieten, sich dort für ein paar Euro zu
> präsentieren. Meine Seite ist bei Google sehr gut positioniert, daher ist
> ein gewisser Werbeeffekt vorhanden. Aber ich will auch wirklich nur eine
> kleine Aufwandsentschädigung von sagen wir mal 10-20 Euro, um die
> Hosting-Kosten zu decken.
> Nun frage ich mich, ob ich in dem Moment bereits ein Gewerbe anmelden
> muss, wenn ich von 2 oder 3 Werkstätten dieses Geld kassiere. Kann mir das
> jemand sagen?
Eine \"gültige\" Antwort wirst Du da wohl nur vom Unternehmensberater/Steuerberater bekommen, da Deine Einnahmen schon sehr speziell sind. Geld verdienen ist in DE nicht so einfach... oO
Ich hatte ja bis Anfang 2010 ein offizielles \"Hosting\"-Kleinunternehmen am Laufen. Dazu war damals die Gewerbeanmeldung erforderlich(hatte 20EUR) gekostet, sowie eine Meldung bei der BNetzA.
Der Rest geht eigentlich automatisch:
* von der Gemeinde bekam ich den Bescheid, dass vorab keine Gewerbesteuer anfällt
* bei der IHK wurde ich gemeldet, allerdings beitragsfrei
* vom Finanzamt bekam ich die Mitteilung, unter welcher Steuernummer das Gewerbe geführt wird(war in meinem Fall die selbe wie für mein normales Einkommen-Konto)
Dann gibt es die sog. \"Kleinunternehmer\"-Regelung, die hier m.E. im Thread schon angesprochen wurde. Da gelten diese Beträge wie \"unter 17.000EUR Umsatz im aktuellen Jahr und zu erwartender Umsatz von weniger als 50.000EUR im Folgejahr\"(aus der Erinnerung, ich kenne die genauen Beträge nicht mehr).
Diese Regelung befreit dich von der Umsatz-/MW-Steuer und Du kannst zum Geschäftsabschlussjahr eine einfache Einnahmen-/Überschussrechnung abgeben(keine \"große\" Buchhaltung).
Vorsicht: Es kann sein, dass du Vorsteuer-pflichtig wirst, wenn Dein \"Kleinunternehmen\" Gewinn produziert, bzw. Du Steuern nachzahlen musst! Ich war zwei Jahre vorsteuerpflichtig, da ich in einem Jahr zwei größere Aufträge annahm. Das waren ca. 250EUR Vorsteuer pro Vierteljahr - die einem aber wieder erstattet werden, wenn diese Steuern im Abschlußjahr nicht angefallen sind. Sind aber halt doch Kosten, die einen treffen können.
Ausnahmen von der Gewerbeanmeldung gibt es für \"Freiberufler\". Aber wie gesagt: Frage da am Besten jemanden, der sich damit auskennt oder beim Finanzamt selbst nach. Ich habe da in meinem Bezirk mit dem FA eigentlich recht gute Erfahrungen gemacht.
Das Genick für mein o.g. Unternehmen wurde gebrochen, als tatsächlich gefordert wurde, dass ich ein Datenschutzkonzept, sowie Sicherheitskonzept inkl. Datenschutzbeauftragten und Sicherheitsbeauftragten ein- und vorstellen sollte. Das klingt nach Lapalie - diese Dokumente sind aber an gewisse Standards gebunden und haben einen individuellen Umfang, was einfach nicht mehr zu leisten war.
Grüßle,
Marc