RoyMurphy schrieb am 05.March.2010, 17:08:31 in der Kategorie web.net
Abmahnung und Unterlassung durch Schutt & Waetke
> ... aber ich sende es Dir per PM. Nicht dass ich dafür auch noch eine Abmahnung > bekomme.
Hallo Heiko,
du könntest ja auch schreiben: \"Nehmen Sie die Abmahnung zurück, dann nehme ich den Text zurück!\"
Das ginge dann evtl. so verblüffend wie in dieser Geschichte am Tresen:
\"Herr Ober, ein Bier bitte!\"
\"Herr Ober, noch einen Schnaps bitte!\"
Das Gast trinkt das Bier, den Schnaps lässt er stehen und will gehen.
\"Halt, Freundchen, du hast dein Bier noch nicht bezahlt!\"
\"Aber dafür habe ich doch den Schnaps zurückgegeben!\"