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Nachricht aus dem Archiv

Jon [Gast] schrieb am 09.August.2010, 15:45:54 in der Kategorie verkehr.kfz

Hauptuntersuchung Fristüberschreitung Danke

So, jetzt habe ich doch beim TÜV hier in Bayern angerufen. Bis 12 Monate über der Frist wird rückdatiert, ab 13 Monate über der Frist gibt es einen \"neuen TÜV\" mit dem aktuellen Monat. Diese Regel gilt (nur) für Bayern. Andere Bundesländer haben andere Regelungen. Im Saarland hat es die Rückdatierung nie gegeben, Hessen hat sie wieder abgeschafft. Google-Suche nach

HU rückdatiert


plus Bundesland.


Danke für eure Antworten!

Jon

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