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Nachricht aus dem Archiv

fuchsi schrieb am 23.June.2010, 12:21:07 in der Kategorie verkehr.kfz

Fahrverbot bei Diebstahl

Ich sehe da keinen kausalen Zusammenhang zwischen Straftat und Bestrafung. Den nächsten verbietet man für 6 Monate seine Ehefrau zu vögeln (falls das überhaupt eine Bestrafung wäre  :-D )  :gaga:

Wenn aufgrund der Straftat, die Vermutung naheliegt, dass er eine öffentliche Gefahr darstellt, kann ich mir einen FS Entzug vorstellen, aber als reine Bestrafung für eine z.B.: Diebstahlsdelikt nicht.
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