Ich sehe da keinen kausalen Zusammenhang zwischen Straftat und Bestrafung. Den nächsten verbietet man für 6 Monate seine Ehefrau zu vögeln (falls das überhaupt eine Bestrafung wäre

)
Wenn aufgrund der Straftat, die Vermutung naheliegt, dass er eine öffentliche Gefahr darstellt, kann ich mir einen FS Entzug vorstellen, aber als reine Bestrafung für eine z.B.: Diebstahlsdelikt nicht.